ORGANISATORISCHES
Voraussetzungen für den reibungslosen Ablauf Ihrer Behandlung
Krankenkassen, Privatpatienten und Selbstzahler
Wir behandeln in unserer Praxis Patienten aller Krankenkassen sowie Privatpatienten und Selbstzahler.​​​​​
Verordnung
Physiotherapeutische Behandlungen können und dürfen wir bei allen Patienten (privat-, gesetzlich- oder BGversichert) nur bei Vorlage einer entsprechenden und gültigen Verordnung erbringen.
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GKV:
Wenn auf Ihrem Rezept kein dringender Behandlungsbedarf angekreuzt ist, hat Beginn der Behandlung binnen 28 Tagen ab Ausstellungsdatum zu erfolgen, sonst verliert das Rezept seine Gültigkeit.
Ebenso verliert Ihr Rezept bei einer Unterbrechungszeit von mehr als 28 Tagen seine Gültigkeit.
BG:
Wenn auf Ihrem Rezept kein dringender Behandlungsbedarf angekreuzt ist, hat Beginn der Behandlung binnen 14 Tagen ab Ausstellungsdatum zu erfolgen, sonst verliert das Rezept seine Gültigkeit.
Ebenso verliert Ihr Rezept bei einer Unterbrechungszeit von mehr als 14 Tagen seine Gültigkeit.
Termine
Wir sind eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird.
So ist die mit Ihnen vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert.
Ihre genauen Behandlungsdaten können Sie dem Terminzettel entnehmen, welchen Sie von uns erhalten.
Terminabsagen
Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen.
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Dies ist auch am späten Abend, in der Nacht, an Feiertagen oder am Wochenende möglich: per E-Mail an praxis@pam-hof.de, per Telefon (Anrufbeantworter) unter 09281-1446554 oder per WhatsApp, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können.
Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen (unabhängig vom Absagegrund), wird Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt.
Wir stellen Ihnen den Betrag, welchen wir für die Behandlung von Ihrer Krankenkasse bekommen hätten, in Rechnung.
Gesetzliche Zuzahlung
Die Höhe der Zuzahlungen beträgt 10 % der Behandlungskosten, sowie 10 Euro je Verordnung und ist somit in jeder Praxis in Deutschland gleich hoch.
Die gesamte Zuzahlung ist spätestens am Tag der letzten Behandlung fällig.
Für die geleisteten Zuzahlungen erhalten Sie von uns eine Quittung.
Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, legen Sie uns am 1. Behandlungstermin Ihren Befreiungsausweis vor.
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Ihre Zuzahlung kommt nicht unserer Praxis zugute, sondern wird direkt und ohne Abzüge an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.
Leistungsvergütung PKV
Mit jedem Privatpatienten wird zusätzlich vor Beginn der Behandlungen eine Honorarvereinbarung über die Anzahl der Behandlungen und Kosten abgeschlossen.
mit Beihilfeanspruch: alle therapeutischen Leistungen orientieren sich an den beihilfefähigen Höchstbeträgen
ohne Beihilfeanspruch: alle therapeutischen Leistungen: 1,5facher Steigerungssatz des aktuellen GKV Preises
Ankunft
Bitte erscheinen Sie 5 Minuten vor Behandlungsbeginn in unserer Praxis, damit wir pünktlich mit Ihrer Therapie beginnen können.
Öffentliche Verkehrsmittel und Parkmöglichkeiten
Öffentliche Verkehrsmittel:
Unsere Praxis erreichen Sie mit den VGN-Buslinien 1505, 1506, 1510 (Haltestelle „Johann-Weiss-Straße“).
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PKW:
In unserem Innenhof stehen Ihnen gekennzeichnete Parkflächen zur Verfügung.
Hygiene
Wir bitten Sie, zu Ihren Behandlungstermin ein großes Handtuch mitzubringen. Sehr gerne können Sie sich unser Hygienekonzept von der Praxis durchlesen.
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